FunPark Ordnung

Liebe Kinder, liebe Eltern und Begleitpersonen,

das FunPark-Team begrüßt Sie sehr herzlich im PLAYMOBIL-FunPark in Zirndorf.

Wir haben dafür gesorgt, dass Sie hier zusammen mit Ihren Kindern schöne Stunden beim Spiel mit PLAYMOBIL erleben können. Damit dies unproblematisch möglich ist, möchten wir Sie bitten, neben der allgemeinen Rücksichtnahme auch die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten und sich danach zu richten.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des mit Erwerb der Eintrittskarte begründeten Benutzungsvertrags zwischen der den FunPark betreibenden geobra Brandstätter Stiftung & Co. KG, Brandstätter Straße 2-10, 90513 Zirndorf (nachfolgend „PLAYMOBIL“ genannt) und dem jeweiligen Besucher.

1. Eintritt

Der PLAYMOBIL-FunPark darf nur nach vorheriger Entrichtung des Eintrittspreises am gekennzeichneten Eingang betreten werden. Die entwertete Eintrittskarte ist nur am Ausstellungstag gültig und nicht übertragbar.

2. Mitnahme von Tieren

Die Mitnahme von Hunden oder anderen Tieren ist nicht gestattet. Das Einlasspersonal wird davon eine Ausnahme machen, wenn die Notwendigkeit eines Begleithundes für Menschen mit Behinderung nachgewiesen ist.

3. Wasser- und Spielbereiche

Absperrungen, insbesondere Baubegrenzungen, bitten wir Sie nicht zu übersteigen. Das Baden und Hineinspringen in den Bereichen Piratensee, Dschungelruine und Paddelboote ist nicht gestattet.

4. Roller, Laufräder, Dreiräder & andere Fahrzeuge

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitnehmen von Scootern, Rollern, Laufrädern sowie Dreirädern und anderen Fahrzeugen nicht gestattet. Sie haben jedoch die Möglichkeit die Fahrzeuge vor Ort abzugeben und zu verwahren.

Sollten trotz Mitnahme dieser Gegenstände Schäden an oder durch diese verursacht werden, so übernimmt PLAYMOBIL hierfür keine Haftung. In diesem Fall tragen die Aufsichtspflichtigen und die Eltern die Verantwortung für hierdurch verursachte Schäden.

5. Film- und Fotoaufnahmen für Werbezwecke

Im PLAYMOBIL-FunPark werden gelegentlich Film- und/oder Fotoaufnahmen aus dem allgemeinen Betrieb des FunParks getätigt. Diese Bereiche werden soweit möglich gekennzeichnet. Bitte meiden Sie diese Bereiche, wenn Sie nicht wünschen, dass evtl. Aufnahmen (Ablichtungen, Aufzeichnungen) von Ihrer Person später in der Öffentlichkeit verwertet werden oder teilen Sie dies dem Fotografen/Filmteam mit. Geschieht dies nicht, gehen wir davon aus, dass die Verwertung honorarfrei gestattet wird.

Eigene Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind erlaubt, sofern andere Gäste hierbei nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Professionelle Foto- und Filmaufnahmen mit kommerzieller Nutzungsabsicht sind hingegen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet.

6. Rauchen / Elektrische Zigaretten / Cannabis / Betäubungsmittel

Im Interesse der kleinen Gäste bitten wir Sie, im gesamten Park nicht zu rauchen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, beschränken Sie das Rauchen und den Konsum elektrischer Zigaretten bitte auf die vorhandenen Raucherbereiche und nutzen Sie unbedingt die dort aufgestellten Aschenbecher.

Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage zu Cannabis weisen wir daraufhin, dass der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten ist. Der öffentliche Konsum von Cannabis ist zudem u.a. auf Kinderspielplätzen und in Kindereinrichtungen und in deren jeweilen Sichtweiten verboten. In Sichtweite wird ein Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der vorgenannten Einrichtungen verstanden. Um unseren minderjährigen Besuchern einen sicheren und geschützten Aufenthalt in unserem PLAYMOBIL-FunPark zu gewährleisten, untersagen wir jegliche Nutzung von Cannabis innerhalb des PLAYMOBIL-FunParks. Weitergehende Informationen zum neuen Cannabisgesetz können Sie der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums entnehmen (Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz - BMG (bundesgesundheitsministerium.de)).

Zudem untersagen wir auch ausdrücklich das Mitführen und Nutzen anderer Betäubungsmittel im Sinne des BtMG in unserem PLAYMOBIL-FunPark.

7. Feuer/Waffen

Das Entfachen von Feuer sowie das Mitbringen von Waffen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen ist verboten.

8. Notfälle

Wenden Sie sich bitte an das FunPark-Personal! Die Erste Hilfe Stationen befinden sich im HOB-Center und im Außenbereich des FunParks.

9. Parken

Auf unseren Parkplätzen und in den Parkhäusern sind die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten.

Das Abstellen der Fahrzeuge ist nur auf den gekennzeichneten Parkflächen gestattet. Achten Sie darauf, dass das Kfz komplett verschlossen ist und Sie keine Wertgegenstände darin aufbewahren.

Für Schäden aller Art, insbesondere solche, die auf Einbruch oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, übernimmt PLAYMOBIL keine Haftung. Bitte beachten Sie auch die aushängende Parkhaus- & Parkplatz-Ordnung.

10. Nutzung der Spielbereiche

Die Benutzung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Ausgenommen sind Körper- und Personenschäden.

Großfiguren und –tiere sind keine Spielgeräte, sondern dienen ausschließlich der Dekoration und dürfen nicht beklettert werden. Kinder sind durch die entsprechende Begleitperson von nicht altersgemäßen Spielgeräten fernzuhalten. Ebenso sind diese auch nicht gemeinsam mit ihnen zu benutzen.

Wir bitten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit auf Lautsprecherdurchsagen zu achten und die Hinweise zu befolgen.

11. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Die Anweisungen des FunPark-Personals, sowie die jeweiligen Verhaltensregeln und Anleitungen zur korrekten Nutzung der Spielgeräte sind stets zu beachten. Das Betreten von gekennzeichneten Bereichen, wie Versorgungsbereichen, ist nicht erlaubt. Ebenso sind ausgehängte Schilder und Hinweise zu beachten.

12. Haftung

PLAYMOBIL haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern des FunParks zurückzuführen sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Körper und Personenschäden. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

13. Schadensmeldung

Alle Einrichtungen des FunParks werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Eigenverschulden zu Schaden kommen, so melden Sie diesen bitte vor Verlassen des FunPark-Geländes einem unserer Mitarbeiter. Bitte melden Sie sich auch, wenn Sie befürchten, dass aus einem Vorkommnis später ein Schaden entstehen könnte.

14. Aufsichtspflicht

Das Betreten des FunParks durch Kinder unter 12 Jahren, die nicht in Begleitung Erwachsener sind, ist untersagt. Die Anwesenheit des FunPark-Personals entbindet Begleitpersonen nicht von der Aufsichtspflicht. Diese tragen auch für alle Schäden Verantwortung, die durch sie bzw. ihre zu beaufsichtigenden Kinder und Jugendlichen entstehen.

Für den Fall, dass Kinder zum Gelände des FunParks befördert und dort von den Aufsichtspflichtigen alleine gelassen werden, übernimmt PLAYMOBIL ausdrücklich keine Aufsichtspflicht.

15. Hausrecht

Das FunPark-Personal ist berechtigt, Besucher gegen Erstattung des geleisteten Eintrittsgeldes und der Parkgebühr ohne Angaben von Gründen vom Gelände zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen.

Das FunPark-Personal ist berechtigt, Besucher ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes und der Parkgebühr vom Gelände zu verweisen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere er/sie

  • einen anderen Besucher belästigt
  • das Gelände und/oder seine Einrichtungen entgegen den Anweisungen des FunPark-Personals nutzt oder
  • das Gelände oder seine Einrichtungen entgegen den allgemeinen Nutzungsbedingungen nutzt.

16. Besucherkontrollen

Jeder Besucher, der den Parkbereich im Geltungsbereich dieser Parkordnung betritt, erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, sich einer eventuellen Kontrolle durch den Sicherheitsdienst des FunParks zu unterziehen. Dabei ist den Anweisungen des Sicherheitsdienstes uneingeschränkt Folge zu leisten, andernfalls wird der Zutritt verwehrt.

Der eingesetzte Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsums oder wegen Mitführung von Waffen oder gefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Jeder Gast erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Bekleidungsstücke und mitgeführten Behältnisse dahingehend durchsucht werden dürfen.

Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, den Zutritt zum Gelände zu verweigern.

Das Gleiche gilt für Personen, die ihre Zustimmung zur Durchsuchung ihrer Kleidungsstücke und mitgeführten Behältnisse verweigern. Der   Sicherheitsdienst ist weiterhin berechtigt, diejenigen Gegenstände, die nicht im Einklang mit dem obigen Absatz stehen (Drogen, Waffen, etc.) sicher zu stellen.

Im Einzelfall ist der Sicherheitsdienst berechtigt, derartige Kontrollen auch bei Personen vorzunehmen, die sich bereits auf dem Gelände aufhalten.

Bei Verstößen gegen die Parkordnung ist der FunPark berechtigt, Personen, die dem Vorstehenden zuwiderhandeln, des Geländes zu verweisen. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht in einem solchen Falle nicht.

Für Ihr Verständnis und die Beachtung unserer FunPark-Ordnung vielen Dank!

Einen schönen Aufenthalt wünscht Ihnen und Ihrer Familie.

Ihr Team vom PLAYMOBIL-FunPark

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