Alle Infos zu deiner Teilnahme

Teilnahmebedingungen "Jubiläumslauf"

1. Veranstalter

    Der Jubiläumslauf („Veranstaltung“) wird veranstaltet am 6. September 2025 („Veranstaltungstag“) von der den PLAYMOBIL-FunPark betreibenden geobra Brandstätter Stiftung & Co. KG, Brandstätterstraße 2 -10, 90513 Zirndorf („Veranstalter“).

    2. Teilnahmeberechtigung

      Teilnahmeberechtigt sind Kinder von 4 – 14 Jahren. Die Teilnahme setzt die vorherige Einwilligung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in Form einer Anmeldung voraus. Ohne die Einwilligung ist eine Teilnahme ausgeschlossen.

      3. Anmeldung

        Für die Teilnahme ist eine Online-Anmeldung vor der Veranstaltung erforderlich. Anmeldungen werden bis 16:00 Uhr am 6. September 2025 entgegengenommen.

        Anmeldelink: 

        Die Anzahl der Teilnehmer:innen ist auf 1.000 Personen begrenzt. Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt.

        Mit der Anmeldung der Teilnehmer:innen erkennen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten die hier aufgeführten Bedingungen des Veranstalters sowie die geltenden Bestimmungen des PLAYMOBIL-FunParks (siehe FunPark Ordnung) an und erklären sich mit der Teilnahme des durch sie angemeldeten Kindes einverstanden.

        4. Teilnahmegebühr und Parkeintritt

          Für die Teilnahme am Jubiläumslauf wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 10 Euro pro Teilnehmer:in erhoben. Die Teilnahmegebühr ist bei der Anmeldung per SEPA-Lastschrift oder Paypal-Zahlung zu entrichten.

          Jede/r Teilnehmer:in erhält vor der Veranstaltung eine individuelle Startnummer. Zusätzlich erhält jede/r Teilnehmer:in nach dem absolvierten Lauf eine Medaille sowie eine Urkunde.

          Die Startnummer gilt als Startberechtigung für den Jubiläumslauf, welche von allen Teilnehmer:innen während des eigenen Laufs innerhalb seiner Altersklasse getragen werden muss und dient als Berechtigung zum Erhalt einer Medaille und Urkunde.

          Die Teilnahmegebühr für den Jubiläumslauf beinhaltet keinen Eintritt in den PLAYMOBIL-FunPark. Sie ist zusätzlich zu einem etwaigen Eintritt in den Freizeitpark zu entrichten.

          Ein Eintrittsticket für den PLAYMOBIL-FunPark wird nur dann benötigt, wenn der / die Teilnehmer:in den PLAYMOBIL FunPark bereits vor 16 Uhr besuchen möchte.

          Am Veranstaltungstag gilt bis 16:00 Uhr ein gesonderter Eintrittstarif für alle Besucher:innen. Ab 16:00 Uhr ist der Eintritt in den Freizeitpark für sämtliche Besucher:innen kostenfrei.

          5. Ausrüstung

            Alle Teilnehmer:innen haben geeignete Sportkleidung zu tragen. Aus Sicherheitsgründen wird ausdrücklich davon abgeraten, Kleider oder andere Kleidungsstücke zu tragen, die den/die Teilnehmer:in beim Laufen behindern könnten.

            Das Tragen von geschlossenen Sport- bzw. Turnschuhen ist verpflichtend. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer:innen, die nicht entsprechend ausgestattet sind, vom Jubiläumslauf auszuschließen. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht.

            6. Ausgabe der Startnummern

              Die Ausgabe der Startnummern für registrierte Teilnehmer:innen findet am Veranstaltungstag von 13:00 bis 16:00 Uhr vor dem Eingang des FunPark-Shops (außerhalb des Parks), Brandstätterstraße 2 - 10, 90513 Zirndorf statt.

              7. Streckendetails

                Der Start und das Ziel befinden sich an der Ritterburg. Die Laufstrecken führen durch den PLAYMOBIL-FunPark. Es handelt sich bei den Laufstrecken um ebene, flache Strecken ohne Hindernisse. Sie sind kindgerecht gestaltet.

                Streckenlänge und Startzeiten

                Altersgruppe 1:

                4 - 6 Jahre

                500 Meter

                ca. 16:30 Uhr

                Altersgruppe 2:

                7 - 9 Jahre

                950 Meter

                ca. 17:30 Uhr

                Altersgruppe 3:

                10 - 14 Jahre

                2 Runden x 950 Meter

                ca. 18:30 Uhr

                Die Zeit, wann sich die jeweiligen Altersgruppen dort einfinden sollen, wird vor Ort per Lautsprecherdurchsage bekannt gegeben.

                Die Teilnehmer:innen sowie Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden daher gebeten, stets auf aktuelle Durchsagen zu achten und diese zu befolgen (z.B. bei einer Verschiebung der Startzeiten).

                Alle Strecken sind deutlich für alle Altersklassen gekennzeichnet.

                Der/die Teilnehmer:in bewältigt die Strecke eigenständig. Eine Begleitung durch die Eltern, Erziehungsberechtigte, oder sonstige Dritte ist nicht erforderlich und aufgrund von Sicherheitsgründen nicht gestattet.

                8. Sicherheitsmaßnahmen und Betreuung

                  Zum Zwecke der Sicherheit wird die Laufstrecke während des Jubiläumslaufs vollständig für andere Besucher:innen des PLAYMOBIL FunParks sowie für Eltern, Erziehungsberechtigte und sonstige Dritte gesperrt.

                  Entlang der Strecke befinden sich Mitarbeiter:innen des PLAYMOBIL-FunParks, die den Teilnehmer:innen bei Bedarf unterstützend zur Seite stehen. Die Anweisungen der Mitarbeiter:innen des PLAYMOBIL-FunParks sind durch die Teilnehmer:innen und deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten stets zu befolgen. Ebenso sind ausgehängte Schilder und Hinweise zu beachten. Für eine etwaige medizinische Versorgung sind Mitarbeiter:innen des Bayerischen Roten Kreuzes vor Ort.

                  9. Zeitnahme und Siegerehrung

                    Im Rahmen des Jubiläumslaufs erhält jede/r Teilnehmer:in eine Startnummer mit integriertem Zeitnahme-Transponder. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen Mangelhaftigkeit des Transponders ist ausgeschlossen.

                    Die Startnummer ist gut sichtbar auf Brusthöhe zu tragen. Eine Teilnahme am Jubiläumslauf ohne eigene Startnummer ist ausgeschlossen.

                    Mit der Zeitmessung ist die ZEITGEMAESS GmbH, Bründlgartenstraße 7, 93183 Kallmünz beauftragt.

                    Im Anschluss an den Lauf der jeweiligen Altersgruppe findet an der Ritterburg eine Siegerehrung statt. Aus jeder Altersgruppe werden jeweils die drei schnellsten Teilnehmerinnen sowie die drei schnellsten Teilnehmer gekürt. Der Rechtsweg im Zusammenhang mit der Benennung der Sieger:innen ist ausgeschlossen.

                    10. Haftung

                      Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

                      Die Teilnahme am Jubiläumslauf erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten versichern mit der Anmeldung, dass der / die Teilnehmer:in ausreichend fit und gesund ist, um ohne Bedenken an dem Jubiläumslauf eigenständig und ohne Einschränkungen teilnehmen zu können. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers / der Teilnehmerin im Zusammenhang mit der Teilnahme am Jubiläumslauf.

                      Für Schäden, gleich welcher Art, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Jubiläumslauf entstehen, haftet der Veranstalter nur, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für leichte Fahrlässigkeit – ist ausgeschlossen.

                      Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind für die persönlichen Gegenstände des / der Teilnehmer:in allein verantwortlich. Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen durch die Teilnerhmer:innen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. 

                      Der Veranstalter kann den Jubiläumslauf ändern, verzögert starten oder absagen, wenn nach seinem Ermessen der veränderten Bedingungen (z.B. Wetterlage) ein sicherer Rennverlauf gefährdet erscheint oder nicht gewährleistet werden kann.

                      Wird der Jubiläumslauf aus Gründen die der Veranstalter nicht zu vertreten hat verzögert, verändert durchgeführt oder abgesagt, aus welchen Gründen auch immer, insbesondere durch behördliche Anordnung, „Höhere Gewalt“ oder jedem anderen Grund außerhalb der Kontrolle des Veranstalters erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

                      11. Aufsichtspflicht

                        Die Aufsichtspflicht über den / die Teilnehmer:in obliegt grundsätzlich den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Mit der Übergabe des Kindes an den Veranstalter im Rahmen der Teilnahme am Jubiläumslauf geht die Aufsichtspflicht für die Dauer des Laufs auf den Veranstalter bzw. die von ihm eingesetzten Mitarbeiter:innen des PLAYMOBIL FunParks über. Diese übernehmen ab der Übergabe des / der Teilnehmers:in an der Startlinie im Zeitpunkt des Laufstarts während des Laufs eine situationsangemessene Aufsicht, die sich am Alter, der Einsichtsfähigkeit und dem Verhalten des / der Teilnehmer:in sowie an den örtlichen Gegebenheiten orientiert. Eine lückenlose Einzelaufsicht kann dabei nicht gewährleistet werden.

                        Nach Beendigung des Laufs und Rückgabe des Kindes an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten geht die Aufsichtspflicht wieder vollständig auf diese über. Die Abholung des Kindes hat unmittelbar nach dem Lauf im dafür vorgesehenen Zielbereich zu erfolgen.

                        12. Foto- und Videoaufnahmen

                          Im Rahmen des Jubiläumlaufs werden durch den Veranstalter und / oder durch einen vom Veranstalter beauftragten Dienstleister Foto- und Videoaufnahmen von den Teilnehmer:innen erstellt. Diese betreffen insbesondere den Zieleinlauf sowie weitere ausgewählte Momente der Veranstaltung.

                          Die Aufnahmen dienen der internen Dokumentation der Veranstaltung sowie der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters, insbesondere auf den Social Media-Kanälen des PLAYMOBIL-FunParks (Facebook, Instagram), der FunPark-Website sowie im Rahmen von Pressemitteilungen.

                          Da es sich bei den abgebildeten Personen um minderjährige Kinder handelt, erfolgt die Anfertigung und Verwendung der Foto- und Videoaufnahmen ausschließlich auf Grundlage einer vorherigen, ausdrücklichen Einwilligung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gem. Art. 6 I lit. A DSGVO i.V.m. Art. 8 DSGVO. Mit der Anmeldung des / der Teilnehmer:in erklären sich die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mit den Foto- und Videoaufnahmen einverstanden. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Falls Sie Ihre Einwilligung widerrufen möchten, wenden Sie sich bitte an dsb@playmobil.de oder per Post an PLAYMOBIL-FunPark. Brandstätterstraße 2-10, D - 90513 Zirndorf.

                          13. Datenschutz

                            Im Rahmen der Anmeldung und Durchführung des Jubiläumslaufs werden personenbezogene Daten der Teilnehmer:innen sowie deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten verarbeitet. Dies umfasst insbesondere Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Startnummer sowie die im Rahmen der Zeitmessung erfassten Laufzeiten.

                            Die Zeitmessung erfolgt durch einen externen Dienstleister der ZEITGEMAESS GmbH, Bründlgartenstraße 7, 93183 Kallmünz mittels Transpondertechnik. Zu diesem Zweck werden die für die Zeitmessung erforderlichen Daten an den beauftragten Dienstleister übermittelt und dort ausschließlich zur Durchführung der Zeitmessung und Ergebnisdarstellung verarbeitet. Mit dem Dienstleister wurde ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

                            Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist die Einwilligung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 8 DSGVO. Die Einwilligung erfolgt im Rahmen der Anmeldung und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

                            Die Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Jubiläumlaufs verwendet und nach Abschluss des Jubiläumlaufs unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern keine weitergehende Einwilligung zur Nutzung (z. B. für Ergebnislisten oder Presseveröffentlichungen) vorliegt.

                            Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.

                            Verantwortlich für die Datenverarbeitung auf Seiten des Veranstalters ist:

                            Adresse
                            PLAYMOBIL®-FunPark
                            Brandstätterstraße 2-10
                            D - 90513 Zirndorf

                            Kontakt des Datenschutzbeauftragten
                            dsb@playmobil.de

                            Generelle Informationen zu unserem Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie auf: https://www.playmobil-funpark.de/datenschutz

                            14. Sonstiges

                              Durch die Anmeldung akzeptieren die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten diese Teilnahmebedingungen verbindlich.

                              Im Übrigen gelten die in der FunPark-Ordnung festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Aufenthalt im PLAYMOBIL-FunPark.

                              Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen im Übrigen unberührt.