AGBs zur Saisonkarte

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PLAYMOBIL-FunPark-Saisonkarte

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der die PLAYMOBIL-FunPark-Saisonkarte herausgebenden Stelle geobra Brandstätter Stiftung & Co. KG, Brandstätterstraße 2-10, 90513 Zirndorf („PLAYMOBIL“) und dem Antragsteller für die PLAYMOBIL-FunPark-Saisonkarte („Kunde“). Für die Ausstellung der Saisonkarte gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweiligen Fassung, die der Kunde mit seiner Antragstellung als verbindlich anerkennt.

§2 Ausstellung der PLAYMOBIL-FunPark-Saisonkarte

2.1 Voraussetzung für die Ausstellung der persönlichen Saisonkarte sind die Angabe des Namens und der Adresse (die „Basisdaten“) sowie die Unterzeichnung des Antragsformulars durch den Kunden. Der Kunde versichert, dass alle von ihm gemachten Angaben richtig sind und dass er PLAYMOBIL Änderungen seiner Basisdaten unverzüglich schriftlich mitteilen wird.

2.2 Der Einsatz der Saisonkarte darf ausschließlich zum persönlichen, privaten Gebrauch erfolgen; ein Einsatz zu gewerblichen Zwecken sowie eine Übertragbarkeit sind ausgeschlossen.

2.3 PLAYMOBIL behält sich vor, aus wichtigem Grund die Ausstellung der Saisonkarte abzulehnen. Ebenso behält sich PLAYMOBIL vor, bei Missbrauch dem Kunden die weitere Nutzung der Saisonkarte zu untersagen und die Saisonkarte heraus zu verlangen. Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Kunde gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, insbesondere die Saisonkarte zu gewerblichen Zwecken einsetzt, unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder es unterlässt, Angaben, die unrichtig geworden sind, zu berichtigen und versucht, daraus Vorteile zu ziehen. Eine Rückerstattung erfolgt in diesem Falle nicht.

2.4 Die Saisonkarte ist nach Erhalt sorgfältig aufzubewahren. Verlust oder Diebstahl der Saisonkarte sind PLAYMOBIL unverzüglich anzuzeigen.

2.5 Bei Verlust oder Beschädigung der Saisonkarte kann der Kunde nach Vorlage seines Ausweises und des Durchschlags des Erstantrags eine Ersatzkarte beantragen.

§3 Konditionen

3.1 Der Kunde hat bei Vorlage der Saisonkarte an den Kassen des PLAYMOBIL-FunParks, Brandstätterstraße 2-10, 90513 Zirndorf, Anspruch auf einen ganztägigen Eintritt in den PLAYMOBIL-FunPark Zirndorf während der angegebenen Öffnungszeiten sowie auf eine vergünstigte Parkgebühr in den Parkhäusern und dem Großparkplatz des PLAYMOBIL-FunParks in Höhe von 2 € für den ganzen Tag an allen regulären Öffnungstagen während der Geltungsdauer der Saisonkarte. Die Saisonkarte ist nicht übertragbar. Ohne Vorlage der Saisonkarte ist der reguläre Eintrittspreis und die reguläre Parkgebühr zu zahlen.

3.2 Der Kunde erhält außerdem bei Vorlage der Saisonkarte im PLAYMOBIL-FunPark-Shop Zirndorf unabhängig von der Höhe des Einkaufswertes einen Rabatt von derzeit 10% der Netto-Einkaufssumme ausschließlich Mehrwertsteuer auf alle PLAYMOBIL-Artikel ausgenommen aller Artikel am Kassenband und auf der Sonderverkaufsfläche während der Geltungsdauer der Saisonkarte. Der Kunde erhält darüber hinaus bei Vorlage der Saisonkarte in den LECHUZA-Stores Zirndorf oder Dietenhofen unabhängig von der Höhe des Einkaufswertes einen Rabatt von derzeit 10% der Netto-Einkaufssumme ausschließlich Mehrwertsteuer auf alle LECHUZA-Pflanzgefäße 1. Wahl während der Geltungsdauer der Saisonkarte. Für Waren, für die bereits ein anderer Rabatt oder Einkaufsvorteil in Anspruch genommen wird, kann die Saisonkarte nicht verwendet werden. Bei Nichtvorlage der Saisonkarte ist ein nachträglicher Rabatt nicht möglich.

§4 Kündigung, Beendigung, Änderung der Geschäftsbedingungen

4.1 Der Kunde kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist das Vertragsverhältnis kündigen. Die Kündigung ist an PLAYMOBIL (geobra Brandstätter Stiftung & Co. KG, PLAYMOBIL-FunPark, Brandstätterstraße 2-10, 90513 Zirndorf) zu richten und bedarf der Schriftform.

4.2 PLAYMOBIL darf aus wichtigem Grund (z.B. gewerblicher Einsatz der Saisonkarte) das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen.

4.3 Nach Ablauf der Geltungsdauer ist die Saisonkarte unverzüglich zu vernichten.

4.4 PLAYMOBIL behält sich das Recht vor, das Saisonkarten-Angebot unter Einhaltung einer angemessenen Frist oder, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, auch ohne eine solche Frist einzustellen. Des Weiteren behält sich PLAYMOBIL das Recht vor, die vorliegenden Geschäftsbedingungen zu ändern. Die zum Zeitpunkt der Einstellung des Saisonkarten-Angebots oder der Änderung der Geschäftsbedingungen bereits entstandenen Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

4.5 Die Änderung der Geschäftsbedingungen gilt als genehmigt, sofern eine Kündigung seitens des Kunden nicht binnen 4 Wochen nach Mitteilung der Änderung erfolgt oder wenn der Kunde nach Ablauf der Frist weiter die Saisonkarte in ihrer Eigenschaft als Saisonkarte einsetzt.

§5 Information nach § 36 VSBG

PLAYMOBIL ist nicht verpflichtet und wird auch nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.

§6 Schlussbestimmungen

6.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privat- /Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on the International Sales of Goods, Wien 11.4.1980).

6.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendwelchen Gründen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten sollten.

6.3 In diesem Fall werden sich der Kunde und PLAYMOBIL auf eine Vertragsanpassung einigen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung(en) sowie dem Interesse beider Parteien ausreichend Rechnung trägt.

Datenschutzbestimmungen
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der PLAYMOBIL-FunPark-Saisonkarte und unserem Unternehmen, der geobra Brandstätter Stiftung und Co. KG. Um Ihnen ein gutes Gefühl im Hinblick auf den Umgang mit Ihren persönlichen Daten zu geben, machen wir für Sie transparent, was mit den anfallenden Daten geschieht und welche Sicherheitsmaßnahmen unsererseits getroffen werden. Außerdem werden Sie über Ihre gesetzlich festgelegten Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung dieser Daten informiert.

Personenbezogene Daten, Verarbeitungszweck
Im Rahmen Ihres Antrags geben Sie uns persönliche Informationen, die wir ausschließlich für die ordnungsgemäße Bearbeitung des Antrags, die Ausstellung Ihrer persönlichen Saisonkarte und die damit zusammenhängende Kundenbetreuung benötigen. Weitere persönliche Daten werden nur dann erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus angeben. Hierfür sind im Antragsformular Felder vorgesehen, die Sie freiwillig ausfüllen können. Diese zusätzlichen Daten nutzen wir ausschließlich zur personalisierten Kundenbetreuung.

Newsletter
Gerne möchten wir Sie regelmäßig über Produkte und (Exklusiv-)Angebote der Marke PLAYMOBIL der geobra Brandstätter Stiftung & Co. KG per E-Mail oder postalisch informieren und Ihnen zum Geburtstag gratulieren. Daten für Werbezwecke werden wir nur dann erheben, verarbeiten oder nutzen, wenn Sie uns vorher die Einwilligung dazu gegeben haben. Selbstverständlich können Sie eine einmal gegebene Einwilligung jederzeit widerrufen, postalisch an folgende Adresse: geobra Brandstätter Stiftung & Co. KG, PLAYMOBIL-FunPark, Brandstätterstraße 2-10, 90513 Zirndorf und per E-Mail an funpark-pr@playmobil.de. Selbstverständlich ist auch eine Abmeldung über den Newsletter selbst möglich:
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Datenübermittlung an Dritte, Speicherdauer
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Auskunftsrecht
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